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Ist Elementor DSGVO-konform? Was du wirklich beachten musst

Ist Elementor DSGVO-konform? Ja, aber nicht automatisch. Elementor ist ein Page Builder, kein Datenschutz-Werkzeug. Ob deine Website die Anforderungen der DSGVO erfüllt, entscheidet nicht das Tool, sondern die Einrichtung: welche externen Dienste du einbindest, wie deine Formulare Daten verarbeiten und ob du Einwilligungen sauber einholst. Verantwortlich ist dabei immer der Betreiber der Website, nicht Elementor.

Warum die Frage nach dem Tool zu kurz greift

Die DSGVO interessiert sich nicht für den Namen deines Page Builders. Sie fragt, ob personenbezogene Daten wie IP-Adressen an Dritte fließen, ob das mit oder ohne Einwilligung passiert und ob du transparent darüber informierst.

Ein und dieselbe Elementor-Website kann deshalb sauber oder klar abmahnfähig sein. Der Unterschied liegt in der Konfiguration, nicht im Werkzeug. Die bessere Frage lautet: „Fließen auf meiner Website Daten an Dritte, bevor jemand zugestimmt hat?“

Mehr zum Zusammenspiel von Elementor und Datenschutz findest du im Leitfaden Elementor & DSGVO.

Wann ist Elementor DSGVO-konform? Die 5 typischen Fallstricke

1. Google Analytics läuft, bevor jemand zugestimmt hat

Das ist der Fehler, den wir am häufigsten sehen: Google Analytics ist eingebunden, aber es gibt kein Consent-Banner oder eines, das nicht richtig eingerichtet ist. Das Tracking startet dann beim ersten Seitenaufruf, egal was der Besucher anklickt.

Alles, was nicht technisch notwendig ist, darf erst nach aktiver Zustimmung laden. Dazu gehören Analytics, Marketing-Pixel und eingebundene Dienste. Ein Banner, das nur informiert, die Skripte aber trotzdem sofort lädt, reicht nicht.

Die Lösung: ein Consent-Management, wie beispielsweise Borlabs Cookie [Affiliate Link], das Dienste vor der Zustimmung tatsächlich blockiert. 

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Grundlage ist § 25 TDDDG (vormals TTDSG) in Verbindung mit der DSGVO.

Viele Themes und Elementor selbst laden Schriften standardmäßig direkt von Google. Dabei wird die IP-Adresse jedes Besuchers ohne Einwilligung an Google übertragen. Genau das hat 2022 eine Welle von Abmahnungen ausgelöst. ⚠️ Rechts-Check

Die Lösung: Schriften lokal hosten. Elementor bietet dafür eine eigene Einstellung in der Pro Lizenz. Der aktuelle Pfad lautet:

Elementor / Editor /  Custom Elements / Fonts

Prüf zusätzlich, ob dein Theme oder ein Plugin eigene Schriften nachlädt. Hierfür kannst du beispielsweise das kostenlose Tool von sicher3 verwenden.

Ein eingebettetes Video oder eine Karte lädt beim Seitenaufruf externe Skripte und setzt Cookies, bevor der Besucher zugestimmt hat.

Die Lösung: solche Inhalte erst nach Einwilligung laden, über ein Zwei-Klick-Prinzip oder ein Consent-Tool, das die Einbettung blockiert. Bei YouTube nutzt du zusätzlich den erweiterten Datenschutzmodus.

Formulare verarbeiten personenbezogene Daten. Entscheidend ist, wohin sie gehen: E-Mail-Dienst, CRM oder Newsletter-Tool. Mit jedem dieser Dienstleister brauchst du einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag).

Dazu kommen ein Hinweis auf die Datenschutzerklärung, Datensparsamkeit und eine verschlüsselte Übertragung per SSL. Vorsicht bei reCAPTCHA: Es sendet Daten an Google und braucht deshalb eine Rechtsgrundlage. 

Auch dein Hoster verarbeitet Daten in deinem Auftrag, ein AV-Vertrag ist deshalb Pflicht. Ein Hosting-Standort in der EU erspart dir die Frage nach Datenübermittlungen in Drittländer. 

So prüfst du deine Website in wenigen Minuten selbst

Du brauchst dafür kein Tool, nur deinen Browser.

  1. Öffne deine Website in einem privaten Fenster, damit keine alte Einwilligung gespeichert ist.
  2. Öffne die Entwicklertools (Rechtsklick, „Untersuchen“) und wechsle zum Tab „Netzwerk“.
  3. Lade die Seite neu und klick das Banner nicht an.
  4. Gib „google“ ins Filterfeld ein.

 

Tauchen jetzt Anfragen an fonts.googleapis.com, googletagmanager.com oder google-analytics.com auf, laden diese Dienste ohne Einwilligung. Dann weißt du, wo du ansetzen musst.

Kurz-Checkliste für deine Elementor-Website

  • Consent-Management, das Analytics und andere Dienste vor der Zustimmung blockiert
  • Google Fonts lokal hosten, auch die von Theme und Plugins
  • YouTube, Maps und Vimeo erst nach Einwilligung laden
  • Formulare mit Hinweis auf die Datenschutzerklärung, Datensparsamkeit und SSL
  • AV-Verträge mit Hoster, Formular- und Mail-Dienst und Analytics
  • Eine Datenschutzerklärung, die die tatsächlich genutzten Dienste abbildet

Fazit: einmal sauber einrichten statt später nachbessern

DSGVO-Konformität ist bei Elementor kein Hexenwerk, aber Detailarbeit. Man macht sie einmal richtig und dokumentiert sie sauber. Das ist der Unterschied zwischen „schnell zusammengeklickt“ und einer Website, die dir in zwei Jahren keine Post vom Anwalt beschert.

Genau so bauen wir Websites für Unternehmen: schlank, sauber strukturiert und so übergeben, dass du sie selbst pflegen kannst. Wie das aussieht, erfährst du auf Elementor für Unternehmen.

Du bist unsicher, ob deine Website die fünf Stellen sauber gelöst hat? Wir schauen sie uns an und sagen dir offen, was zu tun ist.

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Dieser Beitrag erklärt die technischen Stellschrauben aus Umsetzungssicht und ist keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Beurteilung deines Einzelfalls hilft dir eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für IT-Recht.

Fragen zum Thema

Ist Elementor automatisch DSGVO-konform?

Nein. Elementor ist ein Page Builder und trifft keine Datenschutz-Entscheidungen für dich. DSGVO-Konformität entsteht durch die richtige Einrichtung, etwa lokale Schriften, Einwilligungen vor dem Tracking und saubere Formulare. Verantwortlich ist der Betreiber der Website.
Ja, aber nur nach aktiver Einwilligung der Besucher. Das Tracking darf erst starten, wenn jemand im Consent-Banner zugestimmt hat. Ein Banner, das nur informiert und Analytics trotzdem sofort lädt, reicht dafür nicht.
Ja, wenn sie von Google-Servern geladen werden. Dabei wird die IP-Adresse des Besuchers ohne Einwilligung an Google übertragen. Werden die Schriften lokal gehostet, ist das Problem gelöst.
Nur wenn nicht technisch notwendige Cookies oder externe Dienste zum Einsatz kommen, was bei den meisten Websites der Fall ist. Wichtig ist, dass das Banner diese Dienste blockiert, bis der Besucher zustimmt.
Nötig sind ein Hinweis auf die Datenschutzerklärung, Datensparsamkeit, SSL-Verschlüsselung und ein AV-Vertrag mit jedem Dienstleister, an den die Daten weitergehen.
Der Betreiber der Website, nicht Elementor. Deshalb lohnt es sich, die Umsetzung von Anfang an sauber zu machen oder einmal prüfen zu lassen.

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Veröffentlicht am

Über den Autor

Sven Müller

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